AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für REMORPHING – Remo Woodtli

Bettlach, 08.10.2023

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Remo Woodtli und dem Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


§ 2 Vertragsabschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient und Remo Woodtli zum Zweck einer Beratung, einem Klarheitsgespräche oder einem HypnoCoaching auf einen Termin einigen.
Remo Woodtli ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche die Remo Woodtli aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder er durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.


§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Remo Woodtli erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Hypnosetherapie zur Beratung, Coaching und Therapie beim Klienten anwendet.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch Remo Woodtli über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Remo Woodtli befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmasslichen Willen des Klienten entspricht.

Remo Woodtli weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Therapie nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychologen noch Heilpraktiker ersetzt. Auch das Absetzen von etwaigen Medikamenten oder Therapien fällt ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Klienten und wird von Remo Woodtli in keiner Form befürwortet oder abgelehnt. Im Zweifelsfalle ist die oben erwähnte Fachperson zu konsultieren.

c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung. 


§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

a) Der Klient möge bitte bedenken, dass Remo Woodtli durch unentschuldigtes Fernbleiben zu einem Termin nicht nur ein Zeit– und Vorbereitungsaufwand entsteht, sondern dass der Termin kurzfristig auch nicht mehr weiter vergeben werden kann. Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen.
Nach dieser Frist gilt das gesamte Sitzungshonorar als geschuldet. Dies gilt nicht, sofern den Klienten an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er Remo Woodtli gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt).

b) Sollte Remo Woodtli verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann er für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

d) Remo Woodtli kann naturgemäss keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

e) Sowohl der Klient als auch Remo Woodtli sind berechtigt, die Behandlung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Geht der Behandlungsabbruch vom Klienten aus, gilt der Preis für die begonnene Sitzung als geschuldet. Geht der Behandlungsabbruch von Remo Woodtli aus, entfällt das Honorar. Der Klient hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.


§ 5 Vergütung

Remo Woodtli hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbart wurden. Die Zahlung des Sitzungshonorars ist direkt nach Sitzungsende vor Ort fällig. Sie kann in Bar,  mit Twint oder per Karte (Keine Postcard) beglichen werden.


§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Remo Woodtli behandelt die Klienten Daten streng vertraulich und erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten. Davon ausgenommen sind einzig Personensorgeberechtigte, falls der Klient nicht mündig ist.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn Remo Woodtli eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung des Klienten vorliegt, bestimmten Personen Auskunft erteilen zu dürfen oder wenn Remo Woodtli auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund eines Urteils eines Schweizer Gerichts.

c) Remo Woodtli führt Aufzeichnungen über Therapie-Verlauf und Inhalt. Dem Klienten steht die Einsicht in diese Akte zu und er kann jederzeit deren Vernichtung verlangen.

d) Über den Umgang mit digitalen Daten gibt die nachfolgende Datenschutzverordnung Auskunft.


§ 7 Dienstleistungen von Drittanbietern

Remo Woodtli haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Remo Woodtli haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch ihn zu Stande gekommen sind. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.


§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 9 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.


§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Grenchen SO

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